Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Andritz AG; VA Tech Hydro GmbH; VA Tech India Private Ltd; VA Tech Hydro USA Corp; VA Tech Power & Water GmbH - BWB/Z-73 | Bundeswettbewerbsbehörde

Andritz AG; VA Tech Hydro GmbH; VA Tech India Private Ltd; VA Tech Hydro USA Corp; VA Tech Power & Water GmbH

BWB/Z-73

12.04.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Andritz AG beabsichtigt von Siemens AG, München (Deutschland) den Geschäftsbereich Ausrüstung für Wasserkraftwerke (einschließlich zugehöriger Automatisierungs- und Leittechnik für Wasserkraftwerke, verstellbarer Schiffsschrauben und Turbogeneratoren) der VA Technologie AG zu erwerben. Andritz AG wird dazu von Siemens AG sämtliche Anteile der VA Tech Hydro GmbH (sowie der VA Tech India Private Ltd. (Indien), VA Tech Hydro USA Corp. (USA) und VA Tech Power & Water GmbH) und einige in Deutschland und Brasilien belegene Vermögensgegenstände erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Hydraulische Maschinen / sonstige Aktivitäten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.05.2006 weggefallen.

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