Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Indap AB; Gambro AB - BWB/Z-71 | Bundeswettbewerbsbehörde

Indap AB; Gambro AB

BWB/Z-71

07.04.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Investor AB und EQT Fund IV beabsichtigen im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots die restlichen sich im Streubesitz befindlichen Aktien an Gambro AB zu erwerben. Gambro AB ist an der Börse in Stockholm gelistet. Das Zusammenschlussvorhaben wird über das neu gegründete Unternehmen Indap AB als Akquisitionsvehikel durchgeführt. Betroffene Geschäftszweige: Dialyseprodukte, Blutkomponententechnik

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.05.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.05.2006 weggefallen.

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