Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SigmaKalon B.V.; Bollig & Kemper GmbH & Co. KG; Kemper Verwaltungs-GmbH & Co. KG - BWB/Z-64 | Bundeswettbewerbsbehörde

SigmaKalon B.V.; Bollig & Kemper GmbH & Co. KG; Kemper Verwaltungs-GmbH & Co. KG

BWB/Z-64

31.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SigmaKalon B.V. beabsichtigt, von Bollig & Kemper GmbH & Co. KG sowie von der Kemper Verwaltungs-GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, den Geschäftsbereich Coil Coating im Wege eines Asset Deals gemäß § 7 Abs 1 Z 1 KartG zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Farben- und Lackindustrie

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.04.2006 weggefallen.

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