Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VERBUND Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft; Gravitation SAS; Charles Beigbeder - BWB/Z-63 | Bundeswettbewerbsbehörde

VERBUND Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft; Gravitation SAS; Charles Beigbeder

BWB/Z-63

31.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens POWEO SA durch Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft, Charles Beigbeder und Gravitation SAS. Betroffener Geschäftszweig: Lieferung von und Handel mit elektrischer Energie

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.04.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.04.2006 weggefallen.

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