Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HgCapital LLP; First Technology Safety Systems Ltd.; First Technology Safety Systems Germany GmbH; FT Holdings, Inc. - BWB/Z-62 | Bundeswettbewerbsbehörde

HgCapital LLP; First Technology Safety Systems Ltd.; First Technology Safety Systems Germany GmbH; FT Holdings, Inc.

BWB/Z-62

30.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

HgCapital LLP, Großbritannien, beabsichtigt für Fonds und über Erwerbsgesellschaften den Erwerb des Geschäftsbereiches First Technology Safety & Analysis der First Technology plc von Honeywell International Inc., USA. Betroffener Geschäftszweig: "Crash Test Dummies" und damit im Zusammenhang stehende Produkte (Messgeräte) und Dienstleistungen

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2006 weggefallen.

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