Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Odewald & Compagnie Gesellschaft für Beteiligungen mbH; IWKA Balg- und Kompensatoren-Technologie GmbH - BWB/Z-6 | Bundeswettbewerbsbehörde

Odewald & Compagnie Gesellschaft für Beteiligungen mbH; IWKA Balg- und Kompensatoren-Technologie GmbH

BWB/Z-6

09.01.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb aller Anteile an der IWKA Balg- und Kompensatoren-Technologie GmbH durch Odewald & Compagnie Gesellschaft für Beteiligungen mbH. Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Entkoppelungselementen, Abgasrückführleitungen, Metallbälgen, Kompensatoren und Metallschläuchen für Anwendungen im Bereich Automotive und Industrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.02.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.02.2006 weggefallen.

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