Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Blackstone Group L.P.; The Carlyle Group; Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P.; Thomas H. Lee Partners, L.P. - BWB/Z-59 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Blackstone Group L.P.; The Carlyle Group; Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P.; Thomas H. Lee Partners, L.P.

BWB/Z-59

28.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der beabsichtigte indirekte Erwerb aller Anteile an VNU N.V. mit Sitz in den Niederlanden durch Valcon Acquisition B.V., einem Akquisitionsvehikel eines aus Fonds der AlpInvest Partners N.V., The Blackstone Group L.P., The Carlyle Group, Hellman & Friedman LLC, Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P., und Thomas H. Lee Partners, L.P. gebildeten Konsortiums. Betroffener Geschäftszweig: Markt für geschäftsbezogene Informationsprodukte, Dienstleistungen und Veröffentlichungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.04.2006 weggefallen.

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