Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Industri Kapital 2000 Ltd.; PolyComp Holding GmbH; GEP Sportstättenbau Holding GmbH - BWB/Z-58 | Bundeswettbewerbsbehörde

Industri Kapital 2000 Ltd.; PolyComp Holding GmbH; GEP Sportstättenbau Holding GmbH

BWB/Z-58

28.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Investmentfirma Industri Kapital 2000 Ltd., St. Helier, Jersey (Channel Islands) beabsichtigt, sämtliche Anteile an GEP Sportstättenbau Holding GmbH, Burgheim (Deutschland) und PolyCom Holding GmbH, Frankfurt am Main (Deutschland), von den German Equity Partners II L.P., GEP-Coinvest L.P. and Eagle L.P., Guernesey (Channel Islands), zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von Freiland- und Erholungsoberflächensystemen

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.04.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2006 weggefallen.

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