Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ISS Austria Holding GmbH; Dr. Rantasa Interimspersonal GmbH - BWB/Z-55 | Bundeswettbewerbsbehörde

ISS Austria Holding GmbH; Dr. Rantasa Interimspersonal GmbH

BWB/Z-55

17.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ISS Austria Holding GmbH, 1210 Wien, beabsichtigt, sämtliche Anteile an der Dr. Rantasa Interimspersonal GmbH, 1010 Wien, und somit indirekt auch sämtliche Anteile an deren 100%-igen Tochtergesellschaft, der Dr. Rantasa Instandhaltung GmbH, 1010 Wien, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Personalbereitstellung und Facility Management Services (Segment technisches Gebäudemanagement)

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.04.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2006 weggefallen.

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