Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sepena Beteiligungsverwaltungs GmbH; Isogranulat-Gesellschaft mit beschränkter Haftung - BWB/Z-53 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sepena Beteiligungsverwaltungs GmbH; Isogranulat-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

BWB/Z-53

17.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Aktien an der Heraklith AG durch Sepena Beteiligungs Verwaltungs GmbH und Isogranulat-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zwei Unternehmen des Knauf-Konzerns, von Veitsch-Radex Immobilien GmbH und Veitsch-Radex GmbH & Co. Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von Dämmstoffen für die Bauwirtschaft und industrielle Anwendungen

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.04.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2006 weggefallen.

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