Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tuchenhagen Brewery Systems GmbH; Huppmann AG; Brewmaxx GmbH & Co. KG; Proleit AG - BWB/Z-52 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tuchenhagen Brewery Systems GmbH; Huppmann AG; Brewmaxx GmbH & Co. KG; Proleit AG

BWB/Z-52

14.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Huppmann AG, Huppmann Handel GmbH & Co. KG, Huppmann Verwaltungs GmbH und Huppmann Precis Verwaltungs GmbH (alle mit Sitz in 97318 Kitzingen, Deutschland) durch Tuchenhagen Brewery Systems GmbH, 21514 Büchen, Deutschland. Betroffener Geschäftszweig: Industrielle Flüssigkeits-Verfahrenstechnik, vollständige Brauereiproduktionslinien

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.04.2006 weggefallen.

zurück zur Übersicht