Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AAC NL BOF 2005 B.V.; Bokma Distillateurs B.V.; Remy Finance B.V.; Pisang Ambon B.V.; Remy Cointreau S.A.; Lucas Bols B.V.
BWB/Z-51
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100 % der Anteile an Bokma Distillateurs B.V., an Remy Finance B.V. und an Pisang Ambon B.V., alle Niederlande, sowie der Marke Bols, alle derzeit direkt oder indirekt von Rémy Cointreau S.A., Frankreich, kontrolliert, durch Lucas Bols B.V., ein Akquisitionsvehikel, das von AAC NL BOF 2005 B.V., Niederlande, allein kontrolliert wird.Betroffene Geschäftszweige: Erzeugung und Vertrieb von insbesondere Genever, Weinbrand, Gin, Likören und Wodka
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2006.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.04.2006 weggefallen.