Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TeleCash GmbH & Co KG; GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH - BWB/Z-50 | Bundeswettbewerbsbehörde

TeleCash GmbH & Co KG; GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH

BWB/Z-50

08.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wurde der Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile und sohin des gesamten Stammkapitals der GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH, Bad Vilbel, Deutschland, durch die TeleCash GmbH & Co KG, Stuttgart, Deutschland.Betroffene Geschäftszweige: Processing Services, insbesondere Acquiring und Issuing Processing Services (technische Händlerdienstleistungen und technische Dienstleistungen für Ausgeber von Bezahlkarten), Network Service Providing (NSP, Netzbetreiber) und ergänzende Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kredit- und Debitkartenzahlungen sowie Geldtransfer Services

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.04.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.04.2006 weggefallen.

zurück zur Übersicht