Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Doughty Hanson & Co Limited; Hellermann Tyton GmbH - BWB/Z-5 | Bundeswettbewerbsbehörde

Doughty Hanson & Co Limited; Hellermann Tyton GmbH

BWB/Z-5

09.01.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der alleinigen Kontrolle über die Network Products Division der Spirent plc., d.h. den Geschäftsbereich Hellermann Tyton durch Fonds, die von dem britischen Private Equity Fonds Manager Doughty Hanson & Co Limited gemanagt werden. Betroffene Märkte: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Produkten zum Befestigen, Kennzeichnen, Schützen und Bündeln von Kabeln und Leitungen in elektrischen und Kommunikationsnetzwerken.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.02.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.02.2006 weggefallen.

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