Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Airport Elite S.r.l.; Airest Restaurant- und Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-46 | Bundeswettbewerbsbehörde

Airport Elite S.r.l.; Airest Restaurant- und Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-46

03.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter mittelbarer Erwerb von 100 % der Anteile der Airest Restaurant- und Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Schwechat durch die Airport Elite S.r.l. oder durch die Airport Elite S.r.l. gemeinsam mit deren Muttergesellschaft SAVE S.P.A. Betroffene Geschäftszweige: Airline-Catering, Restaurants auf Flughäfen und anderen Transportverkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen und Häfen sowie Flughafengeschäfte

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2006 weggefallen.

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