Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vion B.V.; Slachthuis Groenlo Beheer B.V. - BWB/Z-42 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vion B.V.; Slachthuis Groenlo Beheer B.V.

BWB/Z-42

01.03.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100 % der Anteile an Schlachthof Groenlo Beheer B.V., Groenlo, Niederlande, sowie sämtlicher Produktionsanlagen von Dutch Bacon Company B.V., Lichtenvoorde, Niederlande, durch Vion B.V., Best, Niederlande.Betroffene Geschäftszweige: Schlachtung und Verarbeitung von Schlachtschweinen und Schlachtsäuen

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2006 weggefallen.

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