Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Schmid Industrieholding GmbH; Hofmann Privatstiftung; Ing. Harald Freiler
BWB/Z-30
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Schmid Industrieholding GbmH beabsichtigt 100 % der Geschäftsanteile an der Wolf Plastics Verpackung, Recycling, Kunststofftechnik Ges.m.b.H. zu erwerben. Als Teil der Gesamttransaktion ist beabsichtigt, den Geschäftsbetrieb der Hofmann Kunststoffverpackung KG, der HKV Verwaltung GmbH und der HGL-Home Garden Lifestyle Vertriebs GmbH zu übernehmen. Betroffene Geschäftszweige: Produktion und Vertrieb von Plastikprodukten
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2006.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2006 weggefallen.