Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgepoint Capital Limited; Dragenopharm Apotheker Püschl GmbH & Co. KG - BWB/Z-272 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgepoint Capital Limited; Dragenopharm Apotheker Püschl GmbH & Co. KG

BWB/Z-272

29.12.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb einer direkten Beteiligung von 56 % und einer indirekten Beteiligung von 3,25 % an Dragenopharm Apotheker Püschl GmbH & Co. KG mit Sitz in Deutschland durch von Bridgepoint Capital Limited mit Sitz in Großbritannien gemanagte Investment Fonds. Betroffener Geschäftszweig: Markt der Lohnherstellung für die Pharma- sowie die Gesundheits- und Nahrungsmittelindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.01.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2007 weggefallen.

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