Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Deutsche Immobilien Fonds AG; Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH & Co. Florido Tower KG - BWB/Z-270 | Bundeswettbewerbsbehörde

Deutsche Immobilien Fonds AG; Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH & Co. Florido Tower KG

BWB/Z-270

22.12.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von 99,9 % der Kommanditanteile an der Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH & Co. Florido Tower KG mit Sitz in Deutschland durch die Deutsche Immobilien Fonds Aktiengesellschaft mit Sitz ebenfalls in Deutschland.Betroffener Geschäftszweig: Inbestandgabe und Verwaltung von Gewerbeimmobilien, insbesondere Büroimmobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2007 weggefallen.

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