Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Traunstein Privatstiftung; Austroplan Austrian Engineering GmbH - BWB/Z-266 | Bundeswettbewerbsbehörde

Traunstein Privatstiftung; Austroplan Austrian Engineering GmbH

BWB/Z-266

19.12.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand dieser Transaktion sind 100 % der Geschäftsanteile an der Austroplan Austrian Engineering GmbH. Diese werden im Weg der Übertragung von Treuhandeigentum übertragen. Wirtschaftlicher Eigentümer und damit Verkäufer der Anteile ist die VOEST-ALPINE Industrieanlagenbau GmbH & Co. Erwerber der Geschäftsanteile ist die Traunstein Privatstiftung. Die Austroplan ist ein Consulting-Unternehmen mit Beratungsschwerpunkt im Bereich der Stahl- und Zementindustrie. Betroffener Geschäftszweig: Beratung im Bereich der Stahl- und Zementindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelder haben am 11.01.2007 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen, da ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss nicht vorliegt.

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