Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CEE Chemicals Vagyonkezelö Korlátolt Felelösségü Társaság Kft; Lasselsberger Hungária Kft - BWB/Z-263 | Bundeswettbewerbsbehörde

CEE Chemicals Vagyonkezelö Korlátolt Felelösségü Társaság Kft; Lasselsberger Hungária Kft

BWB/Z-263

18.12.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CEE Chemicals Kft, ein bislang nicht tätiges Gemeinschaftsunternehmen zwischen der Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H. und der Hans Kostmann Beteiligungs AG beabsichtigt den Erwerb von vier Transportbetonwerken in Ungarn von Lasselsberger Hungaria Kft. Übernehmende Gesellschaft ist CEE Chemicals Kft. Zielunternehmen sind 4 Transportbetonwerke der Lasselsberger Hungária Kft in Szombathely, Györ, Sékesfehérvár und Budapest. Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von und Handel mit Transportbeton.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.01.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.01.2007 weggefallen.

zurück zur Übersicht