Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG AG; Almland reg.Gen.m.b.H.; Metallbau Stoppacher GmbH - BWB/Z-259 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG AG; Almland reg.Gen.m.b.H.; Metallbau Stoppacher GmbH

BWB/Z-259

12.12.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG AG erwirbt von Almland reg.Gen.m.b.H. 51% eines wesentlichen Unternehmensteils der Metallbau Stoppacher GmbH mit Sitz in Weiz, Steiermark, welche im konstruktiven Stahlbau und im Fassadenbau tätig ist.Betroffener Geschäftszweig: Stahlbau und Fassadenbau.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.01.2007 weggefallen.

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