Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH; Gebr. Hacker GmbH; Holler Schotterwerke GmbH - BWB/Z-257 | Bundeswettbewerbsbehörde

Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH; Gebr. Hacker GmbH; Holler Schotterwerke GmbH

BWB/Z-257

07.12.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Holler Schotterwerk GmbH, Eltendorf, Österreich, durch Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co GmbH, Rohrdorf, Deutschland (rund 50,01%), sowie Gebr. Hacker GmbH, Deggendorf, Deutschland (rund 49,99%). Betroffener Geschäftszweig: Baustoffe.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.01.2007 weggefallen.

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