Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HOERBIGER Antriebstechnik Holding GmbH; GETRAG Synchron Technik GmbH - BWB/Z-252 | Bundeswettbewerbsbehörde

HOERBIGER Antriebstechnik Holding GmbH; GETRAG Synchron Technik GmbH

BWB/Z-252

01.12.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von sämtlichen Anteilen an der GETRAG Synchron Technik GmbH, mit Sitz in Deutschland, durch die HOERBIGER Antriebstechnik Holding GmbH, ebenfalls mit Sitz in Deutschland. Die GETRAG Synchron Technik GmbH wird derzeit in eine GmbH & Co. KG umgewandelt.Betroffener Geschäftszweig: Synchronkomponenten für Schaltgetriebe in Kraftfahrzeugen und Nutzfahrzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2006 weggefallen.

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