Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gilde Buy-Out Management Holding B.V., Stankiewicz GmbH, Phoenix Industries S.à.r.l. - BWB/Z-25 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gilde Buy-Out Management Holding B.V., Stankiewicz GmbH, Phoenix Industries S.à.r.l.

BWB/Z-25

07.02.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der geplante mittelbare Erwerb aller Geschäftsanteile an der Stankiewicz GmbH mit Sitz in Deutschland, der Phoenix Industries S.à.r.l. mit Sitz in Frankreich, und der Stankiewicz International Corp. mit Sitz in den USA durch von Gilde Buy-Out Management Holding B.V. mit Sitz in den Niederlanden kontrollierte Fonds. Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung von Schallisolationen für die Automobilindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.03.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2006 weggefallen.

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