Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CB Diagnostics AB; Cinven Limited; Sweden DIA (Sweden) AB - BWB/Z-251 | Bundeswettbewerbsbehörde

CB Diagnostics AB; Cinven Limited; Sweden DIA (Sweden) AB

BWB/Z-251

01.12.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cinven Limited, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt durch ihr 100 %iges indirektes Tochterunternehmen CB Diagnostics AB, Schweden, das gesamte Stammkapital an der Sweden DIA (Sweden) AB, Schweden, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung und Vertrieb von immundiagnostischen Bluttestsystemen zur klinischen Diagnose und zur Überwachung von Allergien und Autoimmunerkrankungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2006 weggefallen.

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