Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Scholz Trading GmbH; EURAL Kft.; Pansoinco Tubes Kft.; Pansoinco S.A. - BWB/Z-246 | Bundeswettbewerbsbehörde

Scholz Trading GmbH; EURAL Kft.; Pansoinco Tubes Kft.; Pansoinco S.A.

BWB/Z-246

23.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Scholz Trading GmbH, eine 100 %-ige österreichische Konzerntochter der deutschen Scholz AG, beabsichtigt 100 % der Geschäftsanteile der EURAL Kft., Tatabánya sowie 95 % der Geschäftsanteile der Pansoinco Tubes Kft., Tatabánya zu erwerben. Die verbleibenden 5 % der Geschäftsanteile dieser Gesellschaft werden bereits von der EURAL Kft. gehalten. Übernehmende Gesellschaft ist Scholz Trading GmbH. Zielunternehmen ist EURAL Kft., Tatabánya, Ungarn und Pansoinco Tubes Kft, Tatabánya, Ungarn.Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Vertrieb von Sekundär-Aluminium und extrudierte Halbfertigprodukte aus Aluminium sowie von Aluminiumröhren.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2006 weggefallen.

zurück zur Übersicht