Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

"D.O.M."-Möbelhandels GmbH; Domäne Gruppe Management GmbH - BWB/Z-245 | Bundeswettbewerbsbehörde

"D.O.M."-Möbelhandels GmbH; Domäne Gruppe Management GmbH

BWB/Z-245

28.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

"D.O.M."-Möbelhandels GmbH, eine deutsche Gesellschaft des XXXLutz-Konzerns, beabsichtigt, die Gesellschafts- und Geschäftsanteile der Rainer Wunderlich Holding GmbH & Co. KG, der Rainer Wunderlich Holding Management GmbH, der Großmarkthalle Dresden GmbH & Co KG und der Großmarkthalle Verwaltungs GmbH, Hardegsen / Deutschland, zu erwerben. Die Rainer Wunderlich Holding GmbH & Co. KG ist mit 68 % als Kommanditistin an der Domäne Gruppe GmbH & Co. KG beteiligt, welche die Domäne-Einrichtungsmärkte betreibt. Die restlichen 32 % der Anteile an der Domäne Gruppe GmbH & Co. KG werden zu jeweils 16 % von den Domäne Geschäftsführern, Herr Helmuth Reitz und Herr Dr. Hans-Ralf Großkord, gehalten.Betroffener Geschäftszweig: Möbeleinzelhandel, Baumaterialieneinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2006 weggefallen.

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