Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MIG Holding GmbH; MEC Holding GmbH - BWB/Z-242 | Bundeswettbewerbsbehörde

MIG Holding GmbH; MEC Holding GmbH

BWB/Z-242

22.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MIG Holding GmbH, Königstein im Taunus, Deutschland, beabsichtigt, alleinige Kontrolle an der von ihr bislang gemeinsam mit Heckler & Koch Beteiligungs GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland, kontrollierten MEC Holding GmbH, Kriftel, Deutschland, zu erwerben. Betroffene Geschäftszweige: Schweißtechnik und Schneidetechnik.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2006 weggefallen.

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