Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hyva Group B.V.; Amco Veba S.r.l. - BWB/Z-240 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hyva Group B.V.; Amco Veba S.r.l.

BWB/Z-240

22.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Hyva Group B.V. mit Sitz in Ondernemingsweg 1, 2404 HM Alphen aan den Rijn, Niederlande beabsichtigt den Kauf von 100 % der Anteile an der Amco Veba S.r.l. mit Sitz in Via Einstein 4, 42028 Poviglio (RE), Italien.Betroffene Geschäftszweige: Produktion, Handel, Vertrieb und Montage von hydraulischen Kränen für industrielle Fahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2006 weggefallen.

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