Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cerberus European Investments, LLC; AFINUM Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KGaA; AFINUM Dritte Beteiligungsverwaltungs GmbH; AFINUM Vierte Beteiligungsverwaltungs GmbH - BWB/Z-233 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cerberus European Investments, LLC; AFINUM Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KGaA; AFINUM Dritte Beteiligungsverwaltungs GmbH; AFINUM Vierte Beteiligungsverwaltungs GmbH

BWB/Z-233

15.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Cerberus-Gruppe, c/o Cerberus European Investments, LLC, 299 Park Avenue, 22nd Floor, New York, NY 10171, USA, beabsichtigt, alle Anteile an AFINUM Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KGaA, AFINUM Dritte Beteiligungsverwaltungs GmbH und AFINUM Vierte Beteiligungsverwaltungs GmbH, alle D-80333 München, zu erwerben. Betroffene Geschäftszweige: Werbemittelversand, Kfz-Dienstleistungen, Landmaschinen, industrielle Klebetechnik.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2006.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelder haben am 11.12.2006 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

zurück zur Übersicht