Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

APEF 5 - IZARCI L.P.; APEF 5 - JABBAH CI L.P.; APEF 5 - KUMA CI L.P.; APEF 5 - PULSAR CI L.P.; APEF 5 - PIXYS US L.P.; APEF 5 - SYMA US L.P.; Uster Technologies AG - BWB/Z-230 | Bundeswettbewerbsbehörde

APEF 5 - IZARCI L.P.; APEF 5 - JABBAH CI L.P.; APEF 5 - KUMA CI L.P.; APEF 5 - PULSAR CI L.P.; APEF 5 - PIXYS US L.P.; APEF 5 - SYMA US L.P.; Uster Technologies AG

BWB/Z-230

13.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

APEF 5 - IZARCI L.P., APEF 5 - JABBAH CI L.P., APEF 5 - KUMA CI L.P., APEF 5 - PULSAR CI L.P., APEF 5 - PIXYS US L.P., APEF 5 - SYMA US L.P., alle Channel Islands, beabsichtigen, mittelbar die Kontrolle an der Uster Technologies AG, Schweiz, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Prozess- und Qualitätskontrollgeräte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.12.2006 weggefallen.

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