Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rheinbraun Brennstoff GmbH; Colpack Austria GmbH - BWB/Z-228 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rheinbraun Brennstoff GmbH; Colpack Austria GmbH

BWB/Z-228

09.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Rheinbraun Brennstoff GmbH mit dem Sitz in Köln beabsichtigt, von der Colpack Austria GmbH mit dem Sitz in Wien den von dieser betriebenen Geschäftsbereich Festbrennstoffe und damit die alleinige Kontrolle über diesen Unternehmensteil zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Handel mit Festbrennstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2006 weggefallen.

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