Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volkswagen AG; MAN Aktiengesellschaft - BWB/Z-227 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volkswagen AG; MAN Aktiengesellschaft

BWB/Z-227

09.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigte Erhöhung der Beteiligung von Volkswagen AG, mit Sitz in Deutschland, an MAN Aktiengesellschaft, ebenfalls mit Sitz in Deutschland, auf 25 % oder mehr. Nach Durchführung der Transaktion wird Volkswagen AG zumindest 25 %, jedoch weniger als 50 % der Stammaktien an MAN Aktiengesellschaft halten. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Nutzfahrzeugen und Lkw.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2006 weggefallen.

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