Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TTTech Computertechnik AG; AUDI AG - BWB/Z-222 | Bundeswettbewerbsbehörde

TTTech Computertechnik AG; AUDI AG

BWB/Z-222

06.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der TTTech Computertechnik AG mit dem Sitz in Wien (FN 165.664 z) durch die AUDI AG mit dem Sitz in Ingolstadt (HR B 1) mittels Übertragung von Aktien durch Aktionäre der TTTech Computertechnik AG. Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Elektronik für Unternehmen im Transportwesen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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