Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, CA Immo International AG; UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft - BWB/Z-221 | Bundeswettbewerbsbehörde

CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, CA Immo International AG; UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft

BWB/Z-221

03.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die CA Immobilien Anlagen AG beabsichtigt, (mittelbar) 25 % plus 4 Aktien an der UBM Realitätenentwicklungs AG zu erwerben. betroffener Geschäftszweig: Entwicklung und Vermarktung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.12.2006 weggefallen.

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