Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; VBV Holding GmbH & Co Pi OEG; VBV Holding GmbH & Co Rho OEG; EUROPOLIS CE Pi Holding GmbH; EUROPOLIS CE Rho Holding GmbH - BWB/Z-220 | Bundeswettbewerbsbehörde

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; VBV Holding GmbH & Co Pi OEG; VBV Holding GmbH & Co Rho OEG; EUROPOLIS CE Pi Holding GmbH; EUROPOLIS CE Rho Holding GmbH

BWB/Z-220

03.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, mit dem Sitz in London, erwirbt mittelbar: 35 % der Anteile an der EUROPOLIS CE Pi Holding GmbH mit dem Sitz in Wien von der VBV Holding GmbH & Co Pi OEG sowie 35 % der Anteile an der EUROPOLIS CE Rho Holding GmbH mit dem Sitz in Wien von der VBV Holding GmbH & Co Rho OEG.Betroffene Geschäftszweige: Erwerb, Vermietung und Verwertung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelder haben am 30.11.2006 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen, da ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss nicht vorliegt.

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