Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lafarge Building Materials GmbH; Lafarge S.A.; HAUSprofi Bausysteme GmbH; MDB AG - BWB/Z-219 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lafarge Building Materials GmbH; Lafarge S.A.; HAUSprofi Bausysteme GmbH; MDB AG

BWB/Z-219

02.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der HAUSprofi Bausysteme GmbH, die zu 100 % von der MDB AG gehalten wird, durch die Lafarge Building Materials GmbH, einer Konzerngesellschaft der Lafarge-Gruppe, deren Konzernobergesellschaft Lafarge S.A. mit dem Sitz in Frankreich ist. Betroffener Geschäftszweig: Dachzubehör für geneigtes Dach.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.11.2006 weggefallen.

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