Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Betriebs GmbH; UBH-Unternehmens Beratungs- und Holding GmbH - BWB/Z-218 | Bundeswettbewerbsbehörde

Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Betriebs GmbH; UBH-Unternehmens Beratungs- und Holding GmbH

BWB/Z-218

02.11.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Betriebs GmbH hat die Absicht, 99 % der Anteile an der Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Errichtungs GmbH von der UBH - Unternehmens Beratungs und Holding GmbH zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Markt für die Erzeugung und den Verkauf von Strom und Wärme.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelder haben am 20.11.2006 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen, weil kein anmeldepflichtiger Zusammenschluss vorliegt.

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