Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Doughty Hanson & Co Limited; Zobele Holding S.p.A. - BWB/Z-216 | Bundeswettbewerbsbehörde

Doughty Hanson & Co Limited; Zobele Holding S.p.A.

BWB/Z-216

30.10.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter indirekter Kontrollerwerb über Zobele Holding S.p.A. ("Zobele") durch von dem britischen Private Equity Fondsverwaltungsunternehmen Doughty Hanson & Co Limited ("DHC") verwaltete Fonds.Die Geschäftsaktivitäten der Beteiligten sind: Für DHC: Private Equity Fondsverwaltung. Für Zobele: Herstellung und Verkauf von Luftreinigern, Insektenbekämpfungsmitteln und anderen Haushaltsprodukten.Betroffene Geschäftszweige: Luftreiniger, Insektenbekämpfungsmittel und Haushaltswaren.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.11.2006 weggefallen.

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