Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Flughafen Wien AG; PENTA INVESTMENTS LIMITED, Airport Kosice a.s. - BWB/Z-21 | Bundeswettbewerbsbehörde

Flughafen Wien AG; PENTA INVESTMENTS LIMITED, Airport Kosice a.s.

BWB/Z-21

01.02.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Flughafen Wien Aktiengesellschaft, Wien, und PENTA INVESTMENTS LIMITED, Paphos, Zypern, beabsichtigen, indirekt gemeinsame Kontrolle über 66 % der Anteile an der Letisko Kosice - Airport Kosice a.s., Kosice, Slowakische Republik, Betreibergesellschaft des Flughafen Kosice, Slowakei, von der Slowakischen Republik als bisherige Alleingesellschafterin zu erwerben. Nach der Transaktion werden Flughafen Wien Aktiengesellschaft, PENTA INVESTMENTS LIMITED und die Slowakische Republik gemeinsame Kontrolle über Letisko Kosice - Airport Kosice a.s. ausüben. Betroffener Geschäftszweig: Betrieb von Verkehrsflughäfen

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2006 weggefallen.

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