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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Danaher Corporation Washington D.C./USA; Vision Systems Limited, Mount Waverly, Victoria, Australia - BWB/Z-207 | Bundeswettbewerbsbehörde

Danaher Corporation Washington D.C./USA; Vision Systems Limited, Mount Waverly, Victoria, Australia

BWB/Z-207

16.10.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb aller Anteile von Vision Systems Limited, Mount Waverly, Victoria, Australia, durch die Danaher Corporation, Washington D.C./USA. Betroffener Geschäftszweig: Produkte der anatomischen Pathologie; OEM Entwurfs-, Entwicklungs- und Fertigungsdienstleistungen.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.11.2006.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2006 weggefallen.

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