Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Teich AG; Hueck Folien GmbH & Co. KG bzw. Hueck Folien Geschäftsführungsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-206 | Bundeswettbewerbsbehörde

Teich AG; Hueck Folien GmbH & Co. KG bzw. Hueck Folien Geschäftsführungsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-206

11.10.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Teich AG, eine Konzerngesellschaft der Constantia Packaging AG beabsichtigt, 70% der Anteile an der Hueck Folien GmbH & Co. KG sowie 100% der Anteile an deren Komplementär-GmbH zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Flexible Verpackungen für Lebensmittel und Erzeugnisse der Pharmaindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2006 weggefallen.

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