Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

C-QUADRAT Investment AG; Ariconsult Holding AG - BWB/Z-204 | Bundeswettbewerbsbehörde

C-QUADRAT Investment AG; Ariconsult Holding AG

BWB/Z-204

06.10.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb: C-QUADRAT erwirbt 25,1 % an Ariconsult Holding AG.Betroffene Geschäftszweige: Verwaltung von Kundenportefeuilles - Asset Management - und Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb und Verkauf von Finanzinstrumenten - Brokerage.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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