Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bertelsmann AG; Time Warner Inc. - BWB/Z-20 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bertelsmann AG; Time Warner Inc.

BWB/Z-20

01.02.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bertelsmann AG, Gütersloh, Deutschland, plant, über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft arvato mobile GmbH, Hamburg, Deutschland, eine Beteiligung von 49% an zwei neu gegründeten Tochtergesellschaften von Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg, Deutschland, welche zur Gänze von Time Warner Inc., New York, USA, kontrolliert wird, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Betrieb einer digitalen Internet-Plattform zum Downloaden von Filmen und TV-Programmen

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2006 weggefallen.

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