Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Agrana Zucker GmbH; DSF Deutsch Schweizerische Früchteverarbeitung GmbH - BWB/Z-2 | Bundeswettbewerbsbehörde

Agrana Zucker GmbH; DSF Deutsch Schweizerische Früchteverarbeitung GmbH

BWB/Z-2

02.01.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile an der DSF Deutsch Schweizerischen Früchteverarbeitung GmbH durch die Agrana Zucker GmbH, Wien, Österreich. Betroffener Geschäftszweig: Fruchtprodukte

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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