Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ECHO Zeitschriften und Verlags GmbH; "VM" Vorarlberger Medienhaus Gesellschaft mbH - BWB/Z-199 | Bundeswettbewerbsbehörde

ECHO Zeitschriften und Verlags GmbH; "VM" Vorarlberger Medienhaus Gesellschaft mbH

BWB/Z-199

02.10.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die ECHO Zeitschriften und Verlags GmbH, Eduard-Bodem-Gasse 6, 6020 Innsbruck, FN 172841d, und die "VM" Vorarlberger Medienhaus Gesellschaft mbH, Guttenbergstraße 21, 6858 Schwarzach, FN 70961f, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, der ECHO Verlag GmbH mit Sitz in Bregenz. Betroffener Geschäftszweig: Verlagstätigkeit, insbesondere die inhaltliche Gestaltung, Herstellung und Verbreitung eines regionalen Nachrichtenmagazins in Vorarlberg.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung gem. § 12 Abs 3 KartG

In einem mündlich verkündeten Beschluss vom 14.08.2007 wurden den Anmeldern Verpflichtungszusagen auferlegt. Sämtliche Parteien haben auf schriftliche Beschlussausfertigung und Rechtsmittel verzichtet. Das Verfahren ist somit beendet.

Näheres (insbes. die Verpflichtungszusagen) finden Sie hier.

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