Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Endemol Deutschland GmbH; Callactive GmbH; Mayerbacher Medienbeteiligung GmbH; Stephan Mayerbacher - BWB/Z-197 | Bundeswettbewerbsbehörde

Endemol Deutschland GmbH; Callactive GmbH; Mayerbacher Medienbeteiligung GmbH; Stephan Mayerbacher

BWB/Z-197

27.09.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Endemol Deutschland GmbH beabsichtigt, 51 % der Anteile an der Callactive GmbH von der Mayerbacher Medienbeteiligung GmbH zu erwerben. Nach dem Erwerb des 51 %-igen Anteils wird Endemol Deutschland GmbH zusammen mit Mayerbacher Medienbeteiligung GmbH das Unternehmen Callactive gemeinsam kontrollieren. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung, Verkauf und Vertrieb von TV Programmen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.10.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2006 weggefallen.

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