Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lafarge Perlmooser GmbH; PINTA Baumaterial GmbH; LASSELSBERGER GmbH - BWB/Z-193 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lafarge Perlmooser GmbH; PINTA Baumaterial GmbH; LASSELSBERGER GmbH

BWB/Z-193

20.09.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der PINTA Baumaterial GmbH, die als Transaktionsvehikel gegründet wurde und zu 100 % von der LASSELSBERGER GmbH gehalten wird, durch die Lafarge Perlmooser GmbH, einer Konzerngesellschaft der Lafarge-Gruppe, deren Konzernobergesellschaft Lafarge S.A. mit dem Sitz in Frankreich ist, gemäß dem Abtretungsvertrag vom 7. Juli 2006. Betroffener Geschäftszweig: Baustoffe und speziell jener des Transportbetons.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.10.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

zurück zur Übersicht