Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; International Business Machines Corporation; FileNet Corporation - BWB/Z-192 | Bundeswettbewerbsbehörde

IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; International Business Machines Corporation; FileNet Corporation

BWB/Z-192

14.09.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb aller Anteile der FileNet Corporation mit dem Sitz in Costa Mesa, Kalifornien, USA, durch die International Business Machines Corporation mit dem Sitz in Armonk, New York State, USA.Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von EDV-Software, insbesondere Content Management.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.10.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2006 weggefallen.

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